Ausserdem seien zwischenzeitlich Veränderungen an den Versickerungsanlagen vorgenommen worden, welche hätten geprüft werden müssen. Auch werde mit nur 30 cm Abstand kein genügender Abstand der Versickerungsanlage Typ a zum nachbarlichen Gebäude (Haus an der M.________strasse J.________) eingehalten; bei Extremereignissen bestehe die Gefahr, dass dieses Nachbargebäude beschädigt und die entsprechende Auflage im Fachbericht der A.________ AG nicht eingehalten werde. Es handle sich insgesamt um einen Neubau mit vier Ausnahmebewilligungen.