Sie bemängeln vor allem verschiedene Versäumnisse, Fehler sowie die Nichteinhaltung der Vorschriften hinsichtlich der geplanten Versickerungsanlagen. Sie rügen mehrere unzulässige Abstandsunterschreitungen zur öffentlichen Kanalisationshauptleitung sowie Frischwasserleitung. Ausserdem sei nicht nachvollziehbar, wieso eine Versickerungsanlage des Typs b installiert werde, obschon der Kanton Bern normalerweise den Typ a vorziehe. Ausserdem seien zwischenzeitlich Veränderungen an den Versickerungsanlagen vorgenommen worden, welche hätten geprüft werden müssen.