2. Gegen diesen Entscheid gingen insgesamt zwei Beschwerden bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein: Die Beschwerdeführenden 1 und 2 beantragen mit Beschwerde vom 11. Januar 2022 sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 14. Dezember 2021 und die Verweigerung der Baubewilligungserteilung. Sie rügen insbesondere, dass die Vorinstanz mehreren wichtigen Einsprachepunkten insbesondere zur «Versickerungsproblematik» kein rechtliches Gehör gewährt habe. Sie bemängeln vor allem verschiedene Versäumnisse, Fehler sowie die Nichteinhaltung der Vorschriften hinsichtlich der geplanten Versickerungsanlagen.