das im Jahr 1962 gegenseitig eingeräumte Näherbaurecht stütze. Gegen das Bauvorhaben erhoben unter anderen die Beschwerdeführenden Einsprache. Schliesslich reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung betreffend Verkleinerung des Hauses A und Nachweis einer Rabatte, datiert vom 16. April 2021, ein. Mit Gesamtentscheid vom 14. Dezember 2021 erteilte das Regierungsstatthalteramt Oberaargau die Baubewilligung.