1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Die Verfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 7. Juli 2020 und der Gesamtentscheid des Regierungsstatthalteramtes Frutigen-Niedersimmental vom 9. Februar 2022 werden bestätigt. 2. Die Verfahrenskosten von CHF 2200.– werden dem Beschwerdeführer zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung