f) Der Beschwerdeführer beantragt im Eventualstandpunkt, dass anstelle eines vollständigen Rückbaus ein Rückbau auf das erlaubte Mass anzuordnen sei. Der ursprüngliche Schopf wurde durch Schneelast zerstört und zugunsten der Erstellung des streitigen Neubaus entfernt. Daher ist es nicht möglich, dass dem Beschwerdeführer das Beibehalten des ursprünglichen Gebäudes erlaubt wird. Ein Rückbau auf das erlaubte Mass würde vielmehr hier bedeuten, dass diejenigen Teile des Neubaus entfernt werden, die über die Dimensionen des früheren Schopfs hinausgehen.