Der Beschwerdeführer macht ausserdem geltend, dass er zur Einhaltung der öffentlich-rechtlichen Arbeitsschutz- und Sicherheitsvorschriften auf die streitige Baute angewiesen sei. Die fraglichen Vorschriften sind jedoch unabhängig von einem bestimmten Gebäude oder dessen Rückbau einzuhalten. Es ist Sache des Beschwerdeführers, seinen Betrieb so zu organisieren und dessen Entwicklung zu planen, dass die Schutz- und Sicherheitsvorschriften unter Einhaltung der bauund raumplanungsrechtlichen Vorschriften eingehalten werden können. Aus grundsätzlichen Überlegungen, insbesondere aus Gründen der Rechtsgleichheit, verbietet es sich, dass