Auf die Bedürfnisse der Wirtschaft sei Rücksicht zu nehmen und es müssten dafür räumliche Voraussetzungen geschaffen und erhalten werden. Solchen Anliegen wäre gegebenenfalls planerisch Rechnung zu tragen, indem insbesondere in der Nutzungsplanung dafür geeignete Gebiete als Gewerbezonen ausgeschieden werden. Beim Areal «B.________» ist dies aber gerade nicht der Fall. Dieses bzw. die Parzelle Nr. G.________ ist der Landwirtschaftszone zugewiesen und die öffentlichen Interessen sprechen demnach für eine Beseitigung der unrechtmässigen Baute.