d) Am 1. Januar 1980 hatten das Werkstattgebäude mit Gewerbeflächen von je 72 m2 im Erdund im Dachgeschoss (gesamthaft 144 m2) sowie der Schopf mit einer Fläche von 24 m2 Bestand. Das AGR geht davon aus, dass es sich auch beim Schopf um rechtmässig erstellte Gewerbefläche handelt und demnach die addierten Gewerbeflächen von Werkstattgebäude (144 m2) und Schopf (24 m2) den Referenzzustand bilden (gesamthaft 168 m2). Davon wird auch nachfolgend ausgegangen, obwohl nicht restlos geklärt wurde, ob der Schopf tatsächlich vor 1972 erstellt wurde, und somit die rechtmässige Erstellung des Schopfs als gewerblich genutzte Fläche nicht unzweifelhaft feststeht.