Das AGR hält in seiner Verfügung vom 7. Juli 2020 fest, der Schopf habe vor dem 1. Januar 1980 mit einer Fläche von 24 m2 bestanden. Es stützt sich bei seiner Berechnung auf den Grundrissplan des Baubewilligungsverfahrens Nr. 95.119, den es seiner Verfügung vom 7. Juli 2020 beigelegt hat. Gemäss diesem Grundrissplan war der damals bestehende Schopf 4 m x 6 m gross, die Fläche betrug also 24 m2. Mit der Baubewilligung vom 15. Dezember 1995 wurde ein 3,75 m x 2 m grosser Zwischenbau zwischen Werkstattgebäude und Schopf bewilligt. Zusätzlich zur vorhandenen Fläche von 24 m2 wurde also eine weitere Fläche von 7,5 m2 beansprucht.