Für das Ergebnis des vorliegenden Verfahrens ist letztlich nicht entscheidend, ob der Schopf bereits vor dem 1. Januar 1972 erstellt wurde oder erst zwischen 1974 und 1979. Jedenfalls dürfte er vor oder gleichzeitig mit dem Werkstattgebäude erstellt worden sein und ist also nicht als bereits erfolgte Erweiterung zu diesem aufzufassen.