b) Der Beschwerdeführer hat im erstinstanzlichen Verfahren angegeben, der durch Schneelast zerstörte Schopf sei vor 1972 erstellt worden.22 Der Schopf ist auf dem Situationsplan vom 4. Mai 1976 (Baubewilligung vom 6. Juli 1978 für das Werkstattgebäude) und auf den am 15. Dezember 1995 bewilligten Plänen (Anbau mit WC und Lavabo im Zwischenraum zum Schopf) als bestehend gekennzeichnet. Im letzteren Baubewilligungsverfahren (Nr. 95.119) hat die Gemeinde zunächst bemängelt, dass über den Lagerschopf keine klaren Verhältnisse bestünden. In einem nächsten Schreiben hielt sie fest, dass die Unklarheiten über den Schopf geklärt worden seien.