Das Erweiterungspotenzial gestützt auf die Besitzstandsgarantie gemäss den erwähnten Vorschriften kann nur einmal ausgeschöpft werden. Bei der Beurteilung eines Erweiterungsprojekts ist es daher erforderlich, den Referenzzustand sowie den Ausschöpfungsgrad durch bereits erfolgte Erweiterungen festzustellen. Gestützt darauf kann alsdann berechnet werden, ob und in welchem Umfang eine (zusätzliche) Erweiterung noch zulässig ist und ob das Bauvorhaben diesen Rahmen einhält.