Im Übrigen seien die Erd- und Rekultivierungsarbeiten entsprechend den Angaben auf der Website des Cercle Sol und dem BAFU- Leitfaden «Bodenschutz beim Bauen» (Hrsg. BUWAL, 2001) durchzuführen. Die Baupolizeibehörde der Gemeinde Frutigen habe die Umsetzung der Wiederherstellungsarbeiten unmittelbar nach dem Fristablauf zu kontrollieren und zu dokumentieren. Bei Säumnis des Pflichtigen habe sie Ersatzvornahmemassnahmen zu veranlassen. Für den Fall der Nichtbefolgung drohte das Regierungsstatthalteramt eine Busse an.