Mit Gesamtbauentscheid vom 9. Februar 2022 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen- Niedersimmental dem Vorhaben des Beschwerdeführers den Bauabschlag. Es ordnete an, bis spätestens ein Jahr nach Rechtskraft des Entscheides sei der vergrösserte Wiederaufbau des durch Schneelast zerstörten Schopfes vollumfänglich abzubrechen und ordnungsgemäss zu entsorgen. Auf der Grundfläche der abzubrechenden Baute sei innert derselben Frist der ursprüngliche Terrainverlauf mit natürlichem Geländeverlauf vollumfänglich wiederherzustellen und zu begrünen.