Baugesuche eingereicht hatten, durch. An dieser erklärten der Beschwerdeführer und eine weitere Bauherrschaft, mit Unterstützung der Gemeinde weitere Bemühungen zur Einzonung des Gebiets unternehmen zu wollen. Das Regierungsstatthalteramt sistierte die Baubewilligungsverfahren für 6 Monate.14 Nachdem vor Ablauf der Frist keine Informationen über das Ergebnis der Einzonungsbemühungen eingegangen waren, nahm das Regierungsstatthalteramt das Verfahren am 31. März 2021 wieder auf. Der Beschwerdeführer erklärte, dass er weiterhin an seinem Baugesuch festhalte.