Das AWN wies ferner darauf hin, dass an der nördlichen Fassade des bereits realisierten Neubaus ein Gestell montiert worden sei, auf dem zwei Container abgestellt seien. Im nördlichen Bereich der Parzelle Nr. G.________ sei die Waldgrenze mit Verfügung vom 6. November 2007 verbindlich festgelegt worden. Das Gestell mit den Containern befinde sich teilweise im Wald. Dafür wäre eine nachträgliche Rodungsbewilligung erforderlich, die nicht in Aussicht gestellt werden könne.