Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) beantragte mit Amtsbericht vom 6. Mai 2020, dass die allfällige Baubewilligung mit gewässerschutzrechtlichen Auflagen verknüpft werden solle. Es wies zudem darauf hin, dass bei den bestehenden Gewerbegebäuden gewässerschutzrechtliche Mängel bestünden.9 Das Tiefbauamt des Kantons Bern (TBA), Oberingenieurskreis I (OIK I) teilte dem Regierungsstatthalteramt mit E-Mail vom 14. Mai 2020 mit, es müsse ein Fachgutachten Naturgefahren nachgefordert werden. Bis zu dessen Eingang erachte das TBA das Vorhaben als sistiert.