Verfahrens. Zur Begründung führte er an, dass er gemeinsam mit benachbarten Gewerbetreibenden im Areal «B.________» bei der Gemeinde Frutigen um Einzonung des betroffenen Gebiets einschliesslich der Parzelle Nr. G.________ in eine Arbeitszone ersuche. Das Regierungsstatthalteramt lehnte eine Sistierung ab, da es sich um ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren handle. Die Gemeinde richtete eine Voranfrage betreffend die Einzonung des Gebiets «B.________» in eine Spezialzone «Holzverarbeitung» an das AGR. Die Antwort des AGR fiel abschlägig aus.8