Mit Wiederherstellungsverfügung vom 22. März 2019 forderte die Gemeinde Frutigen den Beschwerdeführer auf, die unbewilligten bestehenden Bauten und die sich im Bau befindliche Einstellhalle auf Parzelle Nr. G.________ bis zum 31. Mai 2019 vollständig zurückzubauen. Sie wies auf die Möglichkeit eines nachträglichen Baugesuchs hin und drohte für den Fall der Nichtbefolgung die Ersatzvornahme und die Bestrafung an.