3. Mit Baueinstellungsverfügung vom 15. März 2019 hielt die Gemeinde Frutigen fest, gemäss ihren Feststellungen nehme der Beschwerdeführer auf der Parzelle Nr. G.________ ohne Bewilligung bauliche Veränderungen vor. Anlässlich eines Augenscheins am 15. März 2019 sei dem Beschwerdeführer das rechtliche Gehör gewährt und der Baustopp bereits mündlich angeordnet worden. Der Beschwerdeführer werde aufgefordert, alle Bauarbeiten auf der Parzelle Nr. G.________ sofort einzustellen.