2. Am 4. November 2014 reichte der Beschwerdeführer bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch ein für den Abbruch des Schopfs und den Neubau eines Schafstalls. Das als Baubewilligungsbehörde zuständige Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental schrieb dieses Verfahren ab, nachdem der Beschwerdeführer die eingeforderten Unterlagen nicht nachgereicht hatte. Im Beschwerdeverfahren vor der damaligen Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE; heute Bau- und Verkehrsdirektion BVD) reichte der Beschwerdeführer eine Projektänderung ein, wonach der geplante Anbau nicht als Schafstall, sondern als Lagerraum dienen sollte.