Das Regierungsstatthalteramt Frutigen hatte einem Rechtsvorgänger des Beschwerdeführers am 6. Juli 1978 die Baubewilligung für den Neubau eines Einstellraums und einer Reparaturwerkstätte für Autos und Bestandteile erteilt. Am 15. Dezember 1995 bewilligte das Regierungsstatthalteramt Frutigen die Erstellung eines Anbaus mit WC und Lavabo an das Werkstattgebäude im Zwischenraum zum daneben bestehenden Schopf.1 1 Baubewilligungsakten Nr. 95.119 1/14 BVD 110/2022/48