betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 9. Februar 2022 (eBau Nummer 2019-1998/14674; Abbruch und vergrösserter Wiederaufbau eines Schopfes) sowie die Verfügung des Amts für Gemeinden und Raumordnung (AGR) vom 7. Juli 2020 (G.-Nr. 2014.JGK.6487) I. Sachverhalt 1. Der Beschwerdeführer ist heutiger Eigentümer der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. G.________. Er betreibt dort seit rund 20 Jahren ein Gewerbe. Die Parzelle liegt in der Landwirtschaftszone (LWZ) und im Gefahrengebiet mit mittlerer Gefährdung.