III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Frutigen vom 7. Februar 2022 wird aufgehoben. Dem Baugesuch vom 22. Juli 2021 wird der Bauabschlag erteilt. 2. Die oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 1200.– werden der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 3. Die Kosten des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens von CHF 1062.75 bleiben der Beschwerdegegnerin zur Bezahlung auferlegt. Für das Inkasso dieser Kosten ist die Gemeinde zuständig.