Die materielle Sachlage stellte sich kaum anders dar, als im Verfahren BVD 110/2020/11 und es fand nur ein Schriftenwechsel statt. Angesichts des Sachverhaltes von drei Aussenparkplätzen bei einer bereits vorhandenen Liegenschaft und der Baukosten gemäss Baugesuch von rund CHF 18 000.– sowie den umstrittenen Rechtsfragen sind auch die Bedeutung der Streitsache und die Schwierigkeit des Prozesses insgesamt als knapp durchschnittlich bis maximal durchschnittlich einzustufen. Daher erscheint ein Honorar von CHF 4000.– als angemessen. Mit den Auslagen von CHF 140.00 und der Mehrwertsteuer von 7.7 %, ausmachend CHF 318.80 ergeben sich zu ersetzende Parteikosten in Höhe von CHF 4458.80.