Überbauungsordnung «K.________weg» vom 9. Oktober 2022 dort ausgewiesenen Ausweichstelle. Die Beschwerdegegnerin habe die Aussenparkplätze bereits erstellt und Fahrzeuge würden regelmässig teilweise oder ganz auf dem öffentlichen Strassenterrain parkieren. Dadurch sei die Sicht für die Ausfahrt aus der Einstellhalle der Parzelle Nr. H.________ beeinträchtigt. Auch die Fahrzeuge der Aussenparkplätze hätten keine genügende Sicht auf den Verkehr bei der Wegfahrt Richtung Norden (Wendehammer).