Die Beschwerdegegnerin möchte nun gemäss dem (neuerlichen) Baugesuch vom 22. Juli 2021 drei neue (Aussen-)Parkplätze erstellen. Die Lage dieser Aussenparkplätze entspricht denjenigen des ursprünglichen Baugesuchs vom 18. Dezember 2018.10 Die Gemeinde Frutigen bewilligte die Aussenparkplätze mit Bauentscheid vom 7. Februar 2022. Sie begründete den Entscheid mit einem akuten Mangel an Autoabstellplätzen im Quartier. Durch den Verkauf oder die langfristige Vermietung von drei Parkplätzen durch die Beschwerdegegnerin habe letztere veränderte Voraussetzungen zum Baugesuch im Jahr 2018 geschaffen. Zudem läge es im öffentlichen Interesse, dass keine Fahrzeuge auf der Strasse abgestellt würden.