Grundbuchblatt Nr. J.________8 einer Vergrösserung der Einstellhalle und damit einer unterirdischen Durchfahrt weichen müssen.9 Zumindest ist im Grundbuch eine unterirdische Durchfahrt für die spätere Erschliessung zur Parzelle Nr. J.________ als «unterirdisches Wegrecht» vermerkt. Nichtsdestotrotz scheint die Einstellhalle zurzeit über 13 Parkplätze zu verfügen. Dies stellt allenfalls einen baupolizeilich relevanten Sachverhalt dar, ist jedoch nicht in vorliegendem Verfahren zu beurteilen.