«1. Der Bauentscheid der Einwohnergemeinde Frutigen vom 7. Februar 2022 (eBau Nr. 71605 [2021- 5364]) interne BG Nr. 2021-0067 sei aufzuheben. 2. Auf das Baugesuch sei nicht einzutreten. 3. Eventualiter: Dem Baugesuch sei der Bauabschlag zu erteilen. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zzgl. MWST.»