Mit Gesamtbauentscheid vom 20. Dezember 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental dem Bauvorhaben die Baubewilligung inklusive Ausnahmebewilligung auf Zusehen hin für das Bauen im Strassenabstand. Dagegen reichte der Beschwerdeführer am 27. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde erteilte die BVD den geplanten drei Aussenparkplätze am 3. Juli 2020 den Bauabschlag.2 Die dagegen erhobene Beschwerde ans Verwaltungsgericht des Kantons Bern zog 1 Im Folgenden Parzelle Nr. H.________. 2 Vgl. BVD 110/2020/11 vom 3. Juli 2020.