1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 19. Dezember 2018 bei der Gemeinde Frutigen ein Baugesuch für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit sechs Wohnungen und einer Einstellhalle mit zwölf Parkplätzen auf der Parzelle Frutigen Grundbuchblatt Nr. H.________1 ein. Zusätzlich beinhaltete das Baugesuch drei Aussenparkplätze entlang des B.________weg. Die Parzelle Nr. H.________ liegt in der Wohnzone W2E. Mit Gesamtbauentscheid vom 20. Dezember 2019 erteilte das Regierungsstatthalteramt Frutigen-Niedersimmental dem Bauvorhaben die Baubewilligung inklusive Ausnahmebewilligung auf Zusehen hin für das Bauen im Strassenabstand.