«Die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 werden verpflichtet, bis spätestens 3 Jahre nach Rechtskraft dieses Entscheids auf Parzelle Nr. K.________ den Depotplatz mit mobiler Brecheranlage, den partiell eingebauten Schwarzbelag und die um den Depotplatz führende Kiesplanie vollständig zurückzubauen. Dabei ist auch jegliches im Waldareal angebrachtes oder gelagertes Material vollständig zurückzubauen bzw. zu entfernen. Das zurückgebaute und entfernte Material ist vorschriftskonform zu entsorgen. Der Entsorgungsnachweis ist innert der Wiederherstellungsfrist bei der Baupolizeibehörde der Gemeinde G.___