Die Baupolizeibehörde der Gemeinde G.________ wird die Umsetzung der Wiederherstellungsarbeiten unmittelbar nach Fristablauf kontrollieren und dokumentieren. Für den Fall, dass die Wiederherstellungsmassnahmen innerhalb der angesetzten Frist nicht oder nicht vorschriftsgemäss ausgeführt werden, wird die Baupolizeibehörde der Gemeinde G.________ die verfügten Wiederherstellungsmassnahmen auf Kosten der Pflichtigen selber ausführen oder durch Dritte ausführen lassen (Art. 47 BauG).»