Der ursprünglich gewachsene Terrainverlauf ist wiederherzustellen und zu begrünen. Der wiederherzustellende Boden hat sich bezüglich Mächtigkeit von Ober- und Unterboden nach dem vorhandenen Bodenaufbau auf der Nachbarsparzelle Nr. N.________ zu richten. Für die Wiederherstellung darf ausschliesslich natürliches, unverschmutztes Material eingesetzt werden. Im Übrigen sind die Erd- und Rekultivierungsarbeiten gemäss der Website des Cercle Sol www.bodenschutz- lohnt-sich.ch und dem BAFU-Leitfaden «Bodenschutz beim Bauen» (Hrsg. BUWAL, 2001) durchzuführen.