Im nachträglichen Baubewilligungsverfahren hat das AWN einen Fachbericht erstellt. Es hielt fest, anlässlich eines Augenscheins sei festgestellt worden, dass sich die um den Depotplatz führende Strasse inkl. der Böschung teilweise und auf einem längeren Abschnitt im Wald befinde. Diese Rodung sei nicht bewilligungsfähig. Für den Fall, dass sich das Vorhaben ohne die Rodung als bewilligungsfähig erweise, könne eine Ausnahmebewilligung für die Unterschreitung des gesetzlichen Waldabstandes unter bestimmten Voraussetzungen und noch zu definierenden Auflagen in Aussicht gestellt werden.