Aufgrund der Verfahrensvereinigung vor der BVD ist über die Wiederherstellung der gesamten Anlage, einschliesslich der im Gesamtbauentscheid vom 9. Februar 2022 ausgeklammerten Anlagenteile im Wald, zu entscheiden. Dies ermöglicht es, die von den Beschwerdeführenden umzusetzenden Wiederherstellungsmassnahmen für die gesamte Anlage (einschliesslich der Anlagenteile im Wald) zu umschreiben.