Vorliegend hat eine materielle Beurteilung im nachträglichen Baubewilligungsverfahren stattgefunden. Der diesbezügliche Entscheid ist zu bestätigen, wie in Erwägung 3 ausgeführt wurde. Die summarische materielle Prüfung beschränkt sich daher auf die Anlagenteile im Wald, die gemäss Erwägung 4.2 des Gesamtbauentscheids vom 9. Februar 2022 nicht Gegenstand des nachträglichen Baubewilligungsverfahrens bildeten.