_ voraussetzt. Im Vergleich zu den soeben angeführten gewichtigen öffentlichen Interessen an einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands kommt daher den geltend gemachten wettbewerbspolitischen Interessen untergeordnete Bedeutung zu. Das überwiegende öffentliche Interesse spricht für die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.