Entsprechendes gilt auch hier. Die Gemeinde hat sich zunächst bemüht, für die widerrechtliche Situation im Areal «B.________» eine planerische Lösung zu finden, mit welcher die streitige Nutzung der Parzelle Nr. K.________ legalisiert worden wäre. Nach dem Scheitern solcher Versuche hat sie ihre Haltung von sich aus angepasst und ist gegen die widerrechtliche Nutzung eingeschritten. Es ist davon auszugehen, dass sie dies in vergleichbaren Fällen ebenso handhabt und auch gegen allfällige unbewilligte Anlagen von Konkurrenzunternehmen in der Landwirtschaftszone einschreitet.