auch dort müssen also Antrag und Begründung innert der Frist eingereicht werden. Nach der erwähnten Praxis des Verwaltungsgerichts wäre hier die Rüge der Ungleichbehandlung wohl verspätet und müsste nicht mehr behandelt werden. Es 43 www.parlament.ch, Geschäftsnummer 21.4334 17/27 BVD 110/2022/46