Der Beschwerdeführer 2 erläutert weiter, der im Randbereich der Parzelle um den Depotplatz führende Weg sei durch das jahrelange Befahren mit schweren Fahrzeugen verfestigt. Das Erdmaterial werde in der Mitte des Grundstücks bearbeitet und gelagert. Das Beladen der Fahrzeuge erfolge hauptsächlich im südlichen Grundstücksteil. Der Weg verlaufe dort längs der Waldgrenze. Dieser Sachverhalt bestehe seit 1990, allenfalls schon früher. Die Nutzung des Grundstücks als gewerblicher Lager- und Bearbeitungsplatz für Erdmaterialien sei den Behörden seit mindestens 30 Jahren bekannt gewesen und habe Gegenstand einer Anzahl behördlicher Interventionen gebildet.