Diesen Anordnungen seien die Beschwerdeführenden nachgekommen. Die Behörden hätten die umfangmässig wachsende Nutzung für das Gewerbe der Beschwerdeführenden während Jahrzehnten geduldet und damit einen Vertrauenstatbestand geschaffen. Dieser stehe der nunmehrigen Anordnung einer Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands durch einen Rückbau des Depotplatzes entgegen. Zu berücksichtigen sei ferner, dass im Raum G.________ kein alternativer Standort für das Gewerbe der Beschwerdeführerin 1 verfügbar sei.