__ und bis an den Perimeter des kantonalen Naturschutzgebiets heran.35 Zudem zeigt der von der Beschwerdeführerin 1 eingereichte Schnittplan im Mst. 1:200 vom 24. März 202036, dass Aufschüttungen und Befestigungen für den Weg auch ausserhalb des im Situationsplan eingezeichneten Wegrands vorgenommen wurden. Sie reichen auf der Südwestseite sogar bis auf die Nachbarparzelle Nr. N.________. Damit ragt die Anlage (Depotplatz mit Weg) in das mit der Waldlinie definierte Waldareal.37