d) Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin 1 stützte sich zunächst auf eine Vollmacht des Beschwerdeführers 2 vom 6. November 2019. Diese wurde bereits mit der Beschwerde des Beschwerdeführers 2 vom 18. November 2019 gegen die Wiederherstellungsverfügung vom 15. Oktober 2019 bei der BVD eingereicht und befindet sich in den Akten des Verfahrens BVD 120/2019/90.