Hinweise auf eine treuwidrige Verfahrensverschleppung oder nachlässige Prozessführung26 bestehen in diesem Zusammenhang nicht. Der Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin 1 hat seine schwere Erkrankung und die Dauer seiner Arbeitsunfähigkeit mit ärztlichen Attesten nachgewiesen. Das Rechtsamt hat die Beschwerdeführerin 1 in der Verfügung vom 23. Juni 2022 darauf hingewiesen, dass von einer Partei im Falle einer längeren Verhinderung ihres Rechtsvertreters erwartet werden kann, dass sie ihre Prozessvertretung anderweitig organisiert, indem sie nötigenfalls eine andere Anwältin bzw. einen anderen Anwalt mit ihrer Vertretung beauftragt oder ihre Rechte selbst wahrnimmt.