a) Die Beschwerdeführerin 1 erklärt in ihrer Beschwerdeschrift vom 13. März 2022 unter dem Titel «1. Beschwerdegegenstand», die Beschwerde richte sich gegen die Wiederherstellungsverfügung des Regierungsstatthalteramts. In ihrem Rechtsbegehren beantragt sie die Erteilung der Baubewilligung für das nachträgliche Baugesuch vom 15. November 2019 und die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung vom 9. Februar 2022. In der Beschwerdeergänzung vom 29. Juli 2022 blieb dies unverändert.