10. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 1 am 13. März 2022 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein (Beschwerdeverfahren BVD 110/2022/46). Sie beantragte die Aufhebung der Wiederherstellungsverfügung des Regierungsstatthalteramts Frutigen-Niedersimmental vom 9. Februar 2022 und die Erteilung der Baubewilligung gemäss dem Situationsplan vom 3. Februar 2020 und dem Schnittplan vom 24. März 2020. Sie führte Beschwerdegründe an, behielt sich aber vor, diese noch zu ergänzen. Dazu führte sie aus, ihr Rechtsvertreter sei während laufender Beschwerdefrist schwer erkrankt und habe notfallmässig hospitalisiert werden müssen.