Bis spätestens 3 Jahre nach Rechtskraft dieses Entscheides sind der nachgesuchte Depotplatz mit mobiler Brecheranlage, der partiell eingebaute Schwarzbelag und die um den Depotplatz führende Kiesplanie vollständig zurückzubauen und es ist der ursprünglich gewachsene Terrainverlauf wiederherzustellen und zu begrünen. Der wiederherzustellende Boden hat sich bezüglich Mächtigkeit von Ober- und Unterboden nach dem vorhandenen Bodenaufbau auf der Nachbarsparzelle Nr. N.________ zu richten. Für die Wiederherstellung darf ausschliesslich natürliches, unverschmutztes Material eingesetzt werden.