Im Hinblick auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands ordnete das Regierungsstatthalteramt an: «2.1 Spätestens 30 Tage vor Inangriffnahme der Rückbauarbeiten ist zu Handen der Baupolizibehörde von G.________ ein vollständiges Baustellen-Entsorgungskonzept zu erstellen und von dieser genehmigen zu lassen. 2.2 Bis spätestens 3 Jahre nach Rechtskraft dieses Entscheides sind der nachgesuchte Depotplatz mit mobiler Brecheranlage, der partiell eingebaute Schwarzbelag und die um den Depotplatz führende Kiesplanie vollständig zurückzubauen und es ist der ursprünglich gewachsene Terrainverlauf wiederherzustellen und zu begrünen.